Der Erfolg unternehmerischer Entscheidungen ist ungewiss. Riskante Projekte versprechen häufig größeren Gewinn, bergen aber auch die Gefahr eines Fehlschlags bis hin zur Existenzgefährdung. Fehlerhafter Umgang mit den Unternehmensrisiken kann zur Haftung der Unternehmensverwaltung führen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob der Vorstand einer Aktiengesellschaft eine bestimmte Risikoschwelle nicht überschreiten darf. Es wird ausführlich analysiert, ob die Anforderungen des Kreditwesengesetzes auf das Risikomanagement aller Aktiengesellschaften übertragbar sind. Der Autor legt seiner Arbeit einen interdisziplinären Ansatz zugrunde, der nicht nur für Juristen und Ökonomen, sondern auch für Organe von Kapitalgesellschaften von Interesse ist. Er zeigt, dass Vorstellungen aus der Bankenregulierung ungeeignet für eine Übernahme in das Aktienrecht sind, da sie riskante, aber sinnvolle Investitionen verhindern. Bestandsgefahrdende Risiken sind zur Unternehmenswertmaximierung und Foerderung des sozialen Wohlstands unerlasslich. Trotz ihres enormen Potenzials stuft die Rechtswissenschaft "Bet the Company Decisions" jedoch als sorgfaltswidrig ein und schadet damit der Innovationskraft. Die Studie untersucht zentrale Vorschriften des Aktien- und Bankenrechts.
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